HENZE-BNP

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines

1.1   Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende

Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.2  Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

1.3  Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot, Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder durch Übersendung der Ware erfüllen. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferung, Verzug

3.1  Soweit nicht abweichend vereinbart, sind angegebene Liefertermine grundsätzlich unverbindlich.

3.2  Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls dem Käufer zumutbar ist. Die hierüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zahlbar.

3.3  Im Falle des Lieferverzugs kann der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

3.4  Unsere Haftung bestimmt sich nach Ziffer 10. Darüber hinaus ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den Rechnungswert des jeweiligen Liefergegenstandes.

3.5  Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.6  Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

4. Rückgabe von Leihverpackungen

Bei Nichtrückgabe von Schutzbehältern und anderen Leihverpackungen behalten wir uns vor, die uns entstandenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

5. Preise

Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Preise ab Werk, inklusive Verpackung. Zuzüglich Liefer- und Versandkosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6. Zahlung

6.1  Die Zahlung hat in Euro auf unser angegebenes Bankkonto zu erfolgen.

6.2  Der Kaufpreis ist netto zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.

6.3  Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 12%, mindestens jedoch 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechnet. Berechnen wir höhere als die gesetzlichen Verzugszinsen, bleibt dem Käufer der Nachweis eines geringeren Schadens ebenso unbenommen, wie uns der Nachweis, dass tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.

6.4  Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

6.5  Wechsel und Schecks werden nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche hierfür anfallenden Spesen trägt der Käufer.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

8. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, auch bei unseren Lieferanten, suspendieren die Vertragsverpflichtungen der betroffenen Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

9. Mängel

9.1  Alle Angaben, insbesondere zu Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte sowie unsere technische Beratung, erfolgt nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

9.2  Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – unverzüglich auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen und feststellbare Mängel zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

9.3  Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch ein Jahr nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung

9.4  Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns, den Hersteller oder dessen Gehilfen haften wir nicht, wenn wir die Äußerung nicht kannten und nicht kennen mussten, die Äußerung im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war oder wenn und soweit der Käufer nicht nachweisen kann, dass die Äußerung seine Kaufentscheidung beeinflusst hat

9.5  Wir haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler vom Käufer selbst mit unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.

9.6  Verlangt der Käufer wegen eines Mangels Nacherfüllung, so können wir wählen, ob wir den Mangel selbst beseitigen oder eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern. Das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.

9.7  Bei berechtigten Beanstandungen kann die Ware nur dann auf unsere Kosten zurückgesandt werden, wenn wir nach Mitteilung des Mangels nicht die Abholung oder Entsorgung durch uns anbieten

9.8  Entstehen erhöhte Aufwendungen, weil der Käufer die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbracht hat, stellen wir die erhöhten Aufwendungen für die Nachbesserung dem Käufer in Rechnung, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache

9.9  Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt, soweit nicht nach Ziffer 10 ausgeschlossen

9.10  Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen.

9.11  Die Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

10. Haftung

10.1  Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.2  Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10.3  Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1  Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren in unserem alleinigen Eigentum. Der Käufer ist bis zum Widerruf befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen bzw. sie zu verarbeiten.

11.2  Eigentumsvorbehalt und Verfügungsbefugnis gemäß Ziffer 11.1. erstrecken sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Soweit die Sicherungsrechte Dritter tatsächlich oder rechtlich unter diesem Anteil bleiben, wächst uns die Differenz zu.

11.3  Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte – im Falle eines mit diesen vereinbarten Kontokorrents die jeweiligen Saldoforderungen – tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziffer 11.2.) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis auf Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen – auch nur zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings – ist der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung befugt.

11.4  Zugriffe Dritter auf die Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.

11.5  Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in angemessener Höhe nach eigener Wahl freigeben.

11.6  Wir können aufgrund des Eigentumsvorbehalts Waren auch dann zurücknehmen, wenn wir nicht zuvor vom Vertrag zurückgetreten sind. Die Rücknahme von Waren in Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

11.7  Lässt das Recht, in dessen Geltungsbereich sich die verkaufte Ware befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere ähnliche Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so ist der Käufer verpflichtet, uns eine andere, adäquate Sicherheit zur Verfügung zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der hierfür etwa erforderlichen Formschriften mitzuwirken.

12. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand und Englischer Text dient nur der Information

12.1  Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Kempten.

12.2  Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

12.3  Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Gerichtsstand Kempten. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12.4  Dieser Text unterliegt deutschem Recht und soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Die beigefügte englische Fassung dient nur der Information und ist nicht Bestandteil des Rechtsgeschäftes. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt daher nur die deutsche Fassung.

 

Kempten, Mai 2010